Wagner Tuning Hosenrohr-Kit für BMW M3/M4 F80/82/83
Hosenrohr/Downpipe Kit für BMW M2/M3/M4 F80/82/83/87. Gefertigt aus Edelstahl Guss 1.4301 (SS304), Durchmesser komplett Ø3Inch (76 mm) mit Adapter auf original AGA. Präzises CAD-Design mit Flow-Optimierung, zwei Lambdasondenanschlüsse und integriertem Rennsport Metallkatalysator mit 200 CPSI und EURO 6 Beschichtung. 100 % Passgenauigkeit zum Austausch gegen das Serienteil.
Technische Daten
| Hersteller | Wagner Tuning |
| Hersteller-Artikelnummer | 500001023.NOPF |
| Material | Edelstahl Guss 1.4301 (SS304) |
| Durchmesser | Ø3Inch (76 mm), mit Adapter auf original AGA |
| Lambdasondenanschlüsse | 2 |
| Katalysator | Rennsport Metallkatalysator, 200 CPSI, EURO 6 Beschichtung |
| Passgenauigkeit | 100 % zum Serienteil |
Passend für
| Fahrzeug | Motor | Hinweis |
| BMW M2 F87 | – | – |
| BMW M3 F80 | – | – |
| BMW M4 F82/F83 | – | – |
Lieferumfang
| Menge | Bauteil |
| 1x | Hosenrohr/Downpipe Kit (wie abgebildet) |
Hinweise
Fehleranzeige in der DME möglich.
Wagner Tuning Katalysatoren sind für den Einsatz an OEM-Fahrzeugen zur Leistungsoptimierung vorgesehen und nicht für die Verwendung in Verbindung mit einer ECU-Abstimmung. Wagner Tuning GmbH & Co. KG übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch Modifikationen am Fahrzeug verursacht werden, wie z. B. ein getuntes Steuergerät oder das Deaktivieren der Schubabschaltung. Ebenso übernimmt Wagner Tuning GmbH & Co. KG keine Verantwortung für Schäden durch Motorstörungen mit fetten/magereren Bedingungen, die für den Katalysator schädlich sind. Bei Garantieansprüchen zu einem Katalysator ist der Nachweis erforderlich, dass der Motor unverändert und gemäß Herstellerspezifikation eingestellt sowie in ordnungsgemäßem Betriebszustand gehalten wurde. Der Endverbraucher trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verwendung eines Nicht-OEM-Katalysators in der jeweiligen Region.
Zulassung
| Nicht im Bereich der StVZO zugelassen. Die Verwendung ist ausschließlich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs zulässig. Der Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. |